Gesetzlich Krankenversicherte, die ein Hörgerät benötigen erhalten bis zu 685 Euro. Das ist der Vertragspreis den sie in der Regel pro Hörgerät erhalten. Auf 840 Euro kann sich die Kostenübernahme in bestimmten Fällen erhöhen.
Grundlegendes
- Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, bei medizinischer Notwendigkeit Hörhilfen zu zahlen.
- Anpassen, testen und warten der Geräte und die Reparatur gehören auch zu diesem Anspruch.
- Wichtig ist es mit HNO-Arzt oder Hörgeräte-Akustiker zu bestimmen, welches Modell für die jeweilige Beeinträchtigung am Besten ist.
- Zuschüsse für Hörgeräte und andere Hörhilfen sind Festbeträge. Festbeträge sind Höchstpreise, zu denen die Krankenkassen die Kosten für verordnete Hilfsmittel übernehmen.
Hörgeräte sollen Defizite im Hörvermögen ausgleichen. Es sollen damit kommunikative Einschränkungen im täglichen Leben gemildert oder sogar beseitigt werden. In erster Linie werden Geräusche verstärkt. Auch das Sprachverstehen soll bei Umgebungsgeräuschen verbessert werden. Des weiteren soll räumliches Hören ermöglicht werden. Wichtig für uns ist, dass die Beeinträchtigung durch einen Tinnitus abgemildert werden sollen.
Wie man an das Hörgerät kommt
Bei der Krankenkasse erkundigt man sich über die gewährten Leistungen. Ein Hörgeräte-Akustiker übernimmt die Korrespondenz mit einer Krankenkasse. Das Fachpersonal holt dort ebenso die Genehmigung ein und rechnet mit der Krankenkasse ab.
Zuerst muss man den HNO-Arzt aufsuchen; dieser stellt den Grad der Schwerhörigkeit fest. Außerdem muss er die Verordnung für ein Hörgerät ausstellen. Danach begibt man sich dann zu einem Hörgeräte-Akustiker seiner Wahl. Von ihm wird man im Detail beraten. Zur Qualität von Hörgeräten, die vollständig von der Krankenkasse bezahlt werden und die, bei denen man eine Zuzahlung leisten muss.
Man sollte sich genug Zeit zum ausgiebigem Testen nehmen. Konnte man feststellbare Unterscheide überhaupt wahrnehmen? Man muss sich auf jeden Fall fragen, ob die Verbesserung eine Zuzahlung wert ist. Auf keinen Fall sollte man sich ein teureres Gerät „aufschwatzen“ lassen, als eines, das man haben möchte. Man kann sich für die Anpassung des Gerätes so viel Zeit nehmen, wie man benötigt. Man kann den Akustiker so oft besuchen, bis alles komplett passt.
Wichtig
Jeder Hörgeräte-Akustiker ist verpflichtet, eine „Versicherteninformation zur Hörgerätversorgung“ auszuhändigen. Darin findet man alle wesentlichen Informationen verständlich aufgelistet. Diese Versicherteninformation sollten Sie sich unbedingt aushändigen lassen.